In unserem Gedenkportal können Sie Angehörigen kondolieren, Blumen bestellen und Erinnerungsbücher gestalten.

Bestattungs­vorsorge

In sicheren Händen

Unsere Besprechungsräume bieten Möglichkeit zum vertraulichen Gespräch, insbesondere wenn das Thema Bestattung gemischte Gefühle bei Ihnen auslöst.

Tragen Sie mit unserer Hilfe bereits heute dazu bei, Ihre Angehörigen im Sterbefall zu unterstützen. Ordnen Sie wichtige Unterlagen und hinterlegen Sie Wünsche und Verfügungen. Eine Bestattungsvorsorge kann den groben Rahmen festhalten, oder sogar bis ins Detail gehen. Auch für die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattungswünsche gibt es Möglichkeiten. So tragen Sie selbst Sorge dafür, dass im Sterbefall die Hinterbliebenen in Ihrem Sinne handeln können. Wir helfen Ihnen dabei.

Gerne führen wir Ihnen auch im Detail auf, was die dereinstige Bestattung nach heutigem Stand kostet, wobei die Bestattungsvorsorge an sich generell kostenfrei ist.

Vorsorge­finanzierung

Bestattungskosten im Voraus absichern

Teil unserer ausführlichen Vorsorgeberatung ist es, Fragen zur frühzeitigen Finanzierung der dereinstigen Bestattung zu besprechen. Hier eignet es sich beispielsweise, den Betrag für die Bestattung auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto zu hinterlegen, wie es die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG anbietet. Das Geld ist dort zweckgebunden angelegt und kann von Dritten – z. B. auch dem Sozialamt – nicht angetastet werden.

Alternativ zum Treuhandkonto gibt es nach wie vor die Möglichkeit ein Bestattungsvorsorgekonto bei uns im Haus einzurichten.

Letzter Wille

Testament, Erbrecht & Co.

An dieser Stelle können wir Ihnen allgemeine Informationen zu den Themen „Testament“, „Vorsorgevollmachten“ und „Patientenverfügung“ geben. Um die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falles zu besprechen, wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt oder Notar.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschieht.

Ein Testament, das sie selbst aufsetzen, muss von Hand niedergeschrieben werden. Es muss Ort und Datum enthalten, außerdem Ihre Unterschrift mit allen Vor- und Nachnamen. Ein maschinell geschriebenes Testament, auch wenn es Ihre Unterschrift enthält, ist ungültig. Alternativ können Sie Ihr Testament von einem Notar erstellen und beurkunden lassen.

Beide Formen des Testaments sind widerrufbar.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen oder zu kündigen. Der Fall tritt dann ein, wenn Sie aus gesund­heitlichen Gründen nicht mehr in der Lage dazu sind geschäftlich zu handeln. Eine Vorsorge­vollmacht kann sich auf alle darin aufgeführten Geschäfts­angelegen­heiten beziehen, oder auf einzelne. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für Bank­geschäfte aller Art reicht eine schriftliche Vollmacht. Es macht Sinn eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung zu kombinieren. Hierzu kann Sie Ihr Hausarzt beraten.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie selbstständig keine Entscheidungen mehr über Ihre medizinische Behandlung treffen können. Die Patienten­verfügung dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden sein, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Vorsorgevertrag

Vorsorge für die eigene Bestattung zu treffen ist besonders dann wichtig, wenn niemand da ist, der sich dereinst um Ihre Bestattung bemühen kann.

In einem Bestattungs­vorsorge­vertrag wird zum Beispiel festgelegt, ob eine Erd- oder eine Feuer­bestattung ansteht, wo beigesetzt wird, ob und in welchem Rahmen eine Trauerfeier stattfinden soll und wer Ansprech­partner ist. Eine Bestattungs­vorsorge kann Eckdaten festhalten oder auch bis ins kleinste Detail gehen.

Auch für die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattungs­wünsche gibt es Möglichkeiten. Sofern Sie Ihre Angehörigen finanziell entlasten möchten, lohnt es sich, den Betrag zur Deckung der Bestattungs­kosten schon jetzt einzuzahlen. Das geht entweder mit einem Bestattungs­vorsorge­konto bei uns im Haus, oder über die Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG. In beiden Fällen wird der Betrag ausschließlich zur Begleichung der Bestattungs­kosten verwandt und bis dahin treu­händerisch verwaltet.

Sprechen Sie uns an, die Beratung ist immer kostenfrei, ebenso wie die Vorsorge­vereinbarung selbst.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Broschüre Erben und Vererben

Broschüre Patientenverfügung

Broschüre Betreuungsrecht

Informationsportal Vorsorge und Patientenrechte

 

Handreichung der christlichen Kirchen zum Thema Patientenvorsorge

Broschüre Christliche Patientenvorsorge